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   BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 426/83   

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https://dejure.org/1987,7410
BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 426/83 (https://dejure.org/1987,7410)
BAG, Entscheidung vom 26.02.1987 - 6 AZR 426/83 (https://dejure.org/1987,7410)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 426/83 (https://dejure.org/1987,7410)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 552/82

    Arbeitsentgelt: Vergütung für Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 426/83
    Der Bereitschaftsdienst stellt demnach keine volle Arbeitsleistung dar (BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT m.w.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum), sondern ist seinem Wesen nach eine Aufenthaltsbeschränkung, die mit der Verpflichtung verbunden ist, bei Bedarf unverzüglich tätig zu werden (BAG Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - AP Nr. 12 zu § 17 BAT; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, 3. Aufl., Stand Februar 1987, Bd. 3, SR 2 c BAT Nr. 8 Rz 2 i. Verb. m. SR 2 a BAT Nr. 6 Rz 7; Uttlinger/Breier/Kiefer, BAT, Stand Oktober 1986, Bd. II, SR 2 c BAT, Erl. a zu Nr. 8).

    Ein bestimmter Anteil an Arbeitsleistung ist dem Bereitschaftsdienst nicht begriffsimmanent (BAG Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - aaO).

    Bereitschaftsdienst, den der Arbeitgeber nicht hätte anordnen dürfen, bleibt aber gleichwohl Bereitschaftsdienst und wird nicht etwa von selbst zur vollen Arbeitsleistung (BAG Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - aaO).

    Sofern die Anordnung von Bereitschaftsdienst nach Abs. 1 der Nr. 8 SR 2 c BAT unzulässig ist, soll nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine anderweitige Regelung getroffen werden (BAG Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - aaO).

    Die Bewertung von Bereitschaftsdienst mit mehr als 49 % Arbeitsleistungsanteil als volle Arbeitszeit dürfte insoweit sogar dem Willen der Tarifvertragsparteien widersprechen (BAG Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - aaO), weil dies einen Anreiz bieten könnte, entgegen der Regelung des Abs. 1 der Nr. 8 SR 2 c BAT Bereitschaftsdienst zu leisten.

  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 426/83
    Als solche kommen Schichtdienste, zeitversetzte Dienste und geteilte Dienste in Betracht (vgl. u.a. BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT).

    So wäre z. B. auch eine Ausweitung des Arbeitszeitrahmens über zeitversetzte oder geteilte Dienste (BAG Urteil vom 19. Juni 1985, aaO) oder die Einrichtung von Schichtdiensten denkbar, um die Inanspruchnahme durch Bereitschaftsdienst zu verringern.

  • BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77

    Einzelne Stufen des Bereitschaftsdienstes - Angestellter Arzt - Anstalt - Heim -

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 426/83
    Der Bereitschaftsdienst stellt demnach keine volle Arbeitsleistung dar (BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT m.w.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum), sondern ist seinem Wesen nach eine Aufenthaltsbeschränkung, die mit der Verpflichtung verbunden ist, bei Bedarf unverzüglich tätig zu werden (BAG Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - AP Nr. 12 zu § 17 BAT; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, 3. Aufl., Stand Februar 1987, Bd. 3, SR 2 c BAT Nr. 8 Rz 2 i. Verb. m. SR 2 a BAT Nr. 6 Rz 7; Uttlinger/Breier/Kiefer, BAT, Stand Oktober 1986, Bd. II, SR 2 c BAT, Erl. a zu Nr. 8).

    Darüber hinaus spricht für die hier vertretene Auffassung, wie das Landesarbeitsgericht bereits ausgeführt hat, auch der Umstand, daß die für die Vergütung konstitutive Nebenabrede (vgl. hierzu BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT mit insoweit zust. Anm. von Herschel) zur hier streitbefangenen Zeit nach Nr. 8 Abs. 5 Satz 2 SR 2 c BAT von beiden Vertragspartnern jeweils zum Ende eines Kalenderjahres kündbar ist.

  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 426/83
    Aber auch eine unbewußte tarifliche Lücke könnte vorliegend nicht durch Auslegung geschlossen werden, da keine hinreichenden und sicheren Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, wie die Tarifvertragsparteien die betreffende Frage im Zeitpunkt des Tarifvertragsabschlusses voraussichtlich geregelt hätten, wenn sie an den nicht geregelten Fall gedacht hätten (vgl. BAGE 36, 218, 225 f. = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56

    Bereitschaftsdienst und Überstunden

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 426/83
    Gemäß der vorliegend kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwendbaren Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 SR 2 c BAT ist der Arzt verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (sog. Bereitschaftsdienst; vgl. auch BAGE 8, 25, 28 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO).
  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80

    Anspruch eines Arztes auf sechsstündige Ruhezeiten - Geltung des

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 426/83
    Die Gefahr einer übergroßen Belastung der Ärzte, die mit der Menschenwürde und mit den Interessen der Patientenversorgung nicht in Einklang stünde, wäre dann nicht von der Hand zu weisen (vgl. insoweit auch die Ausführungen des BAG im Urteil vom 24. Februar 1982, BAGE 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT im Zusammenhang mit Fragen des Bereitschaftsdienstes).
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 386/88

    Arbeitsverhältnis: Kündigung der Nebenabrede, Bereitschaftsdienst

    Nach Nr. 8 Abs. 5 SR 2c BAT erfolgt die Zuweisung zu den einzelnen Stufen des Bereitschaftsdienstes durch eine nach § 4 Abs. 2 BAT einzelvertraglich abzuschließende konstitutive Nebenabrede (BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT; Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - AP Nr. 12 zu § 17 BAT; Urteil vom 4. Dezember 1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT Nr. 1 zu SR 2c BAT Bereitschaftsdienst; Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 426/83 - EzBAT Nr. 2 zu SR 2c BAT Bereitschaftsdienst).

    Dabei sind die in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen der zeitlichen Belastung maßgebend, nicht deren weitere Entwicklung nach der Festsetzung (BAG Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 -, aaO; Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 426/83 -, aaO).

    Vielmehr hat jede Arbeitsvertragspartei das Recht bei Unstimmigkeiten über den tatsächlichen Arbeitsanfall nach Abschluß der Nebenabrede diese zu kündigen (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 426/83 -, aaO).

  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 385/88

    Anspruch auf Vergütung für Bereitschaftsdienst - Zulässigkeit der Kündigung einer

    Nach Nr. 8 Abs. 5 SR 2 c BAT erfolgt die Zuweisung zu den einzelnen Stufen des Bereitschaftsdienstes durch eine nach § 4 Abs. 2 BAT einzelvertraglich abzuschließende konstitutive Nebenabrede (BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT, Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - AP Nr. 12 zu § 17 BAT; Urteil vom 4. Dezember 1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT Nr. 1 zu SR 2 c BAT Bereitschaftsdienst; Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 426/83 - EzBAT Nr. 2 zu SR 2 c BAT Bereitschaftsdienst).

    Dabei sind die in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen der zeitlichen Belastung maßgebend, nicht deren weitere Entwicklung nach der Festsetzung (BAG Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 -, a.a.O.; Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 426/83 -, a.a.O.).

    Vielmehr hat jede Arbeitsvertragspartei das Recht bei Unstimmigkeiten über den tatsächlichen Arbeitsanfall nach Abschluß der Nebenabrede diese zu kündigen (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 426/83 -, a.a.O.).

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